Widerspruch gegen elektronische Patientenakte

Von | Januar 5, 2024

Liebe Patientinnen und Patienten,

unbemerkt von den meisten  soll für alle in einer gesetzlichen Krankenkassen Versicherten eine elektronische Patientenakte angelegt werden. Eine solche konnte im Rahmen der so genannten Telematikinfrastruktur schon seit 2021 für alle, die das wollten angelegt werden. Allerdings hat bisher nur ein verschwindender Bruchteil der Versicherten dies in Anspruch genommen.

Ziel der Telematikinfrastruktur ist die Erfassung aller medizinischen Daten auf zentralen Servern. Wieso das äusserst problematisch ist, habe ich auf vielen Beiträgen auf unserer Webseite dokumentiert. So zum Beispiel hier, hier , hier und hier.

Da bisher nur sehr wenige Menschen die Möglichkeit dieser elektronischen Patientenakte nutzen wollten, hat das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Karl Lauterbach aus der sogenannten opt-in Variante (d.h. jeder der eine elektronische Patientenakte wollte, musste diese bei der Krankenkasse aktiv anlegen lassen), eine opt-out Variante gemacht, d.h. es wird eine Patientenakte für alle angelegt, die dem nicht widersprechen.

Ich persönlich rate Ihnen dringend, dazu der Anlage Ihrer elektronischen Patientenakte zu widersprechen.

Wenn Sie der elektronischen Patientenakte widersprechen wollen, so müssen Sie das schriftlich bei Ihrer Krankenkasse erledigen.

Sie können sich zu diesem Zweck des angefügten Musterschreibens bedienen. Dieses habe ich der Website der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V entommen. Ich habe es lediglich um einen Absatz gekürzt.

Zum Download des Dokuments hier klicken. Musterschreiben_ePA-1 (pdf-Datei), Musterschreiben_ePA-1  (Word-Datei)

Gerne berate ich Sie zu dieser Thematik auch persönlich im Rahmen meiner Sprechstunde.

Dr. Karl Stuhler